Heise berichtet von einem Kompendium zum Internetrecht [PDF], 7. Auflage.
Nach Querlesen der Eingangsseiten des Skripts finde ich, dass es durchaus lesenswert sein könnte, zumindest als Nachschlagewerk/erste Anlaufstelle für Fragen des Internetrechts dienen könnte.
Wenn ich nicht wüsste, dass mein ehemaliger Informationsrecht-Professor nicht ohnehin in höchstem Maße up to date ist, würde ich ihm den Link schicken.
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